Teilnahmebedingungen
Sind Sie mit Ihrem Unternehmen eine Kandidatin oder ein Kandidat für den Umweltwirtschaftspreis.NRW? Dann sollten Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
- Energieeffizienz und Energieeinsparung
- Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
- Umweltfreundliche Mobilität
- Wasserwirtschaft
- Minderungs- und Schutztechnologien
- Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
- Umweltfreundliche Landwirtschaft
Für Fragen rund um den Wettbewerb steht Ihnen das Wettbewerbsbüro Umweltwirtschaftspreis.NRW unter info[@]umweltwirtschaftspreis[.]nrw oder unter 0201/43772-44 zur Verfügung.
Sonstige Wettbewerbsbedingungen
Sie erklären sich bereit, den Wettbewerbsbeitrag Ihres Unternehmens im Falle einer „Nominierung“ im Rahmen der Jurysitzung im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. Juni 2024 zu präsentieren. Sollte es im Wettbewerbsverlauf notwendig sein, behalten sich die Initiatoren vor, eine außerordentliche Jurysitzung einzuberufen. Sie werden in diesem Fall umgehend informiert.
Sie sind im Falle einer Prämierung bereit, sich und Ihr Unternehmen bei der Preisverleihung am 16. September 2024 zu präsentieren sowie für Pressetermine zur Verfügung zu stehen. Falls es im Wettbewerbsverlauf notwendig werden sollte den Termin der Preisverleihung zu ändern, werden Sie umgehend informiert.
Die Initiatoren behalten sich vor, Unternehmen aus dem Wettbewerb auszuschließen, wenn diese gegen geltendes Recht oder gegen gesellschaftlich festgelegte moralische, ethische oder soziale Werte verstoßen. Diskriminierung jeglicher Art führt zu einem Ausschluss aus dem Wettbewerb.
Die Angaben im Bewerbungsbogen müssen vollständig, richtig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sein. Eine unrichtige Angabe kann zum Ausschluss führen. Die Angaben werden von allen Beteiligten vertraulich behandelt.
Die Veranstalter behalten sich vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder zum Teil unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.